Informationen zur BG-Abrechnung

Wenn Ihre Teilnahme an einem unserer Kurs über eine Berufsgenossenschaft abgerechnet werden soll, bitten wir Sie, das BG-Anmeldeformular vollständig ausgefüllt vorab an uns zu schicken. Dazu gehört das Eintragen der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft und die BG-Mitgliedsnummer Ihres Betriebes. Zudem muss das ausgedruckte Dokument mit Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers im Original zum Lehrgang mitgebracht werden. Bei einer Anmeldung über unser Onlineportal, erhalten Sie das Formular bereits vorausgefüllt per Email und müssen es dann nur noch unterzeichnen und stempeln lassen.

Hinweis für Versicherte der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW):

Damit die betrieblichen Ersthelfenden im Notfall wissen, was zu tun ist, und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die UKBW die Lehrgangsgebühren für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden ihrer Mitgliedsbetriebe. Zur Beantragung der Kostenübernahme nutzen Sie bitte das UKBW-Abrechnungsformular (Teilnahmelisten) für Betriebe, Kitas und Schulen. Das Formular erhalten Sie auf der Seite der UKBW: Link (externe Weiterleitung zur UKBW).

Weitere Informationen zur Abrechnung über die UKBW erhalten Sie hier: Erste Hilfe: UKBW Akademie

Die UKBW übernimmt die Kosten auch über die geforderte Mindestzahl an betrieblichen Ersthelfenden hinaus.

Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):

Akzeptiert werden künftig nur noch die vorab bei der BGW beantragten Teilnehmerlisten. Diese können von den Betrieben online unter www.bgw-online.de angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.

Die BGW übernimmt grundsätzlich nur Kosten für die Rotkreuzkurse Erste Hilfe Ausbildung und Erste Hilfe Fortbildung. Teilnehmende müssen für die Abrechnung über die BGW volljährig sein. Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse von Auszubildenden werden von der BGW nicht übernommen.

Hinweis für Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN):

Akzeptiert werden nur die vorab bei der BGN beantragten Teilnahmelisten. Diese können von den Betrieben online unter www.bgn.de, per Mail an ersthelferausbildung(at)bgn(dot)de oder über die Telefon-Hotline 0621 4456 3222 angefordert werden. Das Formular muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Bei fehlendem Formular ist die Teilnahme nur gegen Rechnung oder Barzahlung der Lehrgangsgebühren möglich.