fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Fahrdienst

Ansprechpartner

Lukas Bauer

Tel: 07071 7000-100
SFD(at)drk-tuebingen.de

Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund.

Wir bringen Sie an viele Orte.

Zum Beispiel:

  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Wichtige Hinweise

Wir arbeiten im Auftrag von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und verschiedenen Vereinen. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis besitzen und aufgrund der Behinderung keine Busse und Bahnen nutzen können, bringen wir Sie gerne

  • zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • zu Ausflügen und Freizeitaktivitäten.

Unser Fahrdienst umfasst keinen Krankentransport! Fahrten, die aus medizinischen Gründen verordnet werden, um ins Krankenhaus, zur Arzt-Praxis oder zu therapeutischen Einrichtungen (z.B. Krankengymnasitk, Massage oder Pflegeeinrichtungen) zu kommen, können nur durch einen qualifizierten Krankentransport durchgeführt werden. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen wenden Sie deshalb sich bitte an unseren Krankentransport.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Was kostet der Fahrdienst?

Es wird kilometergenau abgerechnet. Sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

In bestimmten Fällen werden Fahrten zur sozialen Teilhabe auch vom Landratsamt finanziert. Dabei übernimmt die Eingliederungshilfe nach §83 im Sozialgesetzbuch IX bstimmte Kosten aus dem Bereich der Mobilität. Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie beim Landratsamt Tübingen erhalten oder diesem Merkblatt entnehmen.

Teilweise übernimmt auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt die Kosten für den Fahrdienst. Wenden Sie sich hier bei Fragen bitte an die entsprechende Stelle.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.