Das Rote Kreuz steht aufgrund seiner Grundsätze zwischen zwei Positionen: Unparteilichkeit und Neutralität gegenüber politischen Diskussionen und Parteien sind wichtig und grundsätzlich darf jeder Mensch bei uns aktiv werden, unabhängig von seiner politischen Einstellung. Auf der anderen Seite steht der große Grundsatz der Menschlichkeit, der die Würde und den Wert aller Menschen festschreibt. In Zeiten von zunehmenden Verstößen gegen humanitäre Grundsätze und völkerrechtliche Regeln und erstarkenden extremistischen Gruppierungen, die Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften ausschließen oder abwerten, besteht die Gefahr, dass mit einem falschen Verständnis von Neutralität die Grenzen zu dem, was mit der Menschlichkeit und damit mit dem Rotkreuzbewegung vereinbar ist, verschoben werden. Das musste das DRK schmerzlich im dritten Reich erfahren.
Im Vortag des Landeskonventionsbeauftragte wurde jedoch klar erläutert: Die politische Neutralität unseres Verbands endet dort, wo der Grundsatz der Menschlichkeit verletzt wird. Hier gilt es aufmerksam zu prüfen, wo es nötig ist, sich gegen menschenverachtende Haltungen zu positionieren – inner- wie außerverbandlich. Kein Platz ist etwa für rassistische Äußerungen, Witze über das Geschlecht, die Sexualität, die Herkunft oder das Aussehen von Menschen. Christian B. Schad fand dafür klare Worte: „Rotkreuzangehörige, die sich rassistisch oder menschenverachtend äußern, müssen mit ihrem Verhalten konfrontiert werden. Folgt auf die persönliche Ansprache kein Einlenken und keine Verhaltensänderung, so gibt es verbands- oder arbeitsrechtliche Schritte.“ Das können zum Beispiel im Ehrenamt ein Disziplinarverfahren bis hin zum Ausschluss oder im Hauptamt Abmahnungen bis hin zur Kündigung sein.
In der anschließenden Diskussion wird klar: Abhängig von der geografischen Lage im Landkreis kam es durchaus schon zu Vorfällen, bei denen eine klare Positionierung wichtig ist. Wichtig ist dabei: Natürlich darf jeder Mensch, der im Roten Kreuz aktiv ist, seine eigene politische Haltung und Meinung haben und darf auch einer Partei angehören. Im Rotkreuz-Kontext ist hier aber Zurückhaltung angebracht. Und für extremistische und menschenverachtende Äußerungen ist auf keiner Verbandsebene und in keiner Gemeinschaft Platz. Gemeinsam erarbeiteten die Zuhörenden auch Tipps für das richtige Verhalten bei unpassenden Äußerungen: Das Verhalten direkt bei der Person ansprechen und sachlich in den Kontext der Grundsätze einordnen. Dabei ist es hilfreich, sich auf die gemeinsamen Werte und Grundsätze im Roten Kreuz zu fokussieren. Wer sich im Roten Kreuz engagiert, hat ja meist grundsätzlich ein Interesse am Helfen und an Menschlichkeit. Wenn sich Vorfälle trotz der Aussprache wiederholen, ist es wichtig, konkrete Nachweise zu sammeln und im offenen Ansprechen nicht nachzulassen. Das Ausschlussverfahren oder die Kündigung sollte die letzte Konsequenz sein, wenn keine Einsicht bei der betroffenen Person da ist. Hier hat das DRK ein Recht darauf, seine eigenen Grundsätze zu verteidigen.
Zum Abschluss der Diskussion haben die Teilnehmenden beschlossen, dass zukünftig ein Konventionsbeauftragter oder eine Konventionsbeauftragte durch die Präsidentin ernannt werden soll. Mit diesem Amt soll für die Wahrung der Grundsätze sensibilisiert werden und die Verbreitungsarbeit nach innen wie nach außen verstärkt werden. Ebenfalls soll es einen zweiten Termin für den Austausch zu diesem Thema geben. Wir bedanken uns herzlich für den wichtigen Input und für die gemeinsame Diskussion!
