Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Außerdem bekommt man einen Freiwilligendienst- Ausweis, mit dem man Ermäßigungen erhalten kann, z.B. im öffentlichen Nahverkehr, in Kinos, Museen, Schwimmbädern oder in Bibliotheken.
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten entsprechen. Ihre Ansprechpartner klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten.