· Pressemitteilung

Landesweite Presseaktion: Finanzierung des Rettungsdienstes in Gefahr

Auch im Kreis Tübingen stehen Rettungswagen in ausreichender Zahl rund um die Uhr bereit. Ob diese Bereitschaft künftig noch voll bezahlt wird, hängt auch von der Reform der Notfallversorgung ab, die der Bundestag in dieser Woche berät. Als Teil des DRKs in Baden-Württemberg fordern wir Nachbesserungen und haben dies bei einer Aktion mit Pressetermin an unserer Hauptrettungswache deutlich gemacht.

Wie groß die Lücke werden kann, zeigt eine Berechnung des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg: Wäre die im Sommer beschlossene Deckelung der Vergütung schon in den Jahren 2023 bis 2025 in Kraft gewesen, hätten dem DRK-Rettungsdienst im Land jedes Jahr mehr als 50 Millionen Euro gefehlt. Rechnerisch wäre das Geld jeweils Mitte November aufgebraucht gewesen.

Die finanziellen Engpässe ergeben sich durch das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es soll steigende Krankenkassenbeiträge bremsen und begrenzt dafür auch die Vergütung im Rettungsdienst. Höhere Tariflöhne, steigende Sachkosten sowie Investitionen werden nicht mehr vollständig erstattet. Die Notfallreform könnte das korrigieren, indem darin die für den Rettungsdienst im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgeschriebene Deckelung aufgehoben wird.

Die Leistungen des Rettungsdienstes zurückzufahren, ist keine Option, betont unsere Präsidentin Dr. Lisa Federle, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg: „Die Versorgung der Menschen muss gemäß der Standards gesichert sein und auch weiterentwickelt werden. Dafür muss die Finanzierung verlässlich sein.“

Das DRK unterstützt grundlegende Ziele der Notfallreform, etwa eine bessere Vernetzung und Steuerung der Patienten. Voraussetzung ist aber, dass die Vorhaltekosten und steigende Tariflöhne ausdrücklich im Gesetz abgesichert werden. Zudem fordert das DRK gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen eigene, stimmberechtigte Sitze in einem neuen Gremium beim GKV-Spitzenverband, das künftig bundesweite Standards für den Rettungsdienst empfehlen soll.