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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner

Lukas Bauer

Tel: 07071 7000-100
SFD(at)drk-tuebingen.de

Mit unserem Sozialen Fahrdienst möchten wir Menschen mit Behinderungen bei der sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. Wir glauben, dass Mobilität der Schlüssel dazu ist, und möchten deshalb unseren Fahrgästen ein sicheres und zuverlässiges Transportmittel bereitstellen.

Mobil bleiben mit dem Sozialen Fahrdienst

Unsere modernen Fahrzeuge sind mit speziellen Rollstuhl-Liften ausgestattet, um unseren Fahrgästen praktisches und bequemes Reisen ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl zu ermöglichen. Auch Menschen ohne Rollstuhl mit Einschränkungen in ihrer Beweglichkeit können unseren Fahrdienst problemlos nutzen. Unsere Fahrer und Fahrerinnen sind geschult und können bei Bedarf auch Unterstützung beim Ein- und Aussteigen anbieten.

Wichtige Hinweise

Wir arbeiten im Auftrag von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und verschiedenen Vereinen. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis besitzen und aufgrund der Behinderung keine Busse und Bahnen nutzen können, bringen wir Sie gerne

  • zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • zu Ausflügen und Freizeitaktivitäten.

Unser Fahrdienst umfasst keinen Krankentransport! Fahrten, die aus medizinischen Gründen verordnet werden, um ins Krankenhaus, zur Arzt-Praxis oder zu therapeutischen Einrichtungen (z.B. Krankengymnasitk, Massage oder Pflegeeinrichtungen) zu kommen, können nur durch einen qualifizierten Krankentransport durchgeführt werden. Bei Fahrten aus medizinischen Gründen wenden Sie deshalb sich bitte an unseren Krankentransport.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Was kostet der Fahrdienst?

Es wird kilometergenau abgerechnet. Sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

In bestimmten Fällen werden Fahrten zur sozialen Teilhabe auch vom Landratsamt finanziert. Dabei übernimmt die Eingliederungshilfe nach §83 im Sozialgesetzbuch IX bstimmte Kosten aus dem Bereich der Mobilität. Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie beim Landratsamt Tübingen erhalten oder diesem Merkblatt entnehmen.

Teilweise übernimmt auch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt die Kosten für den Fahrdienst. Wenden Sie sich hier bei Fragen bitte an die entsprechende Stelle.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.