Kurse-Fortbildung-Pflege-Buehnenbild.jpg Foto: A. Zelck/DRK

Jährliche Erste-Hilfe Fortbildung nach MDK

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V. Diese Fortbildungspflicht gilt für alle Pflegekräfte und nicht, wie oftmals vermutet, nur für einen Teil je Einrichtung. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Ansprechpartner

Yvonne Nigro Tel: 07071 7000-50
Ausbildung@drk-tuebingen.de
Dauer: 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Inhalte: Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung
Gebühr: 20,00 Euro/ Teilnehmer
Quelle: Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B

Unser Service

Inhouse- Lehrgänge:    Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. 
Zertifikat:für jeden Teilnehmer

Termine & Anmeldung

Aktuell werden keine Veranstaltungen dieses Typs für die Online-Anmeldung angeboten.

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche: 

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.